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Der
gebrannte Wein hat unter den Spirituosen
Europas die älteste Geschichte. Um
1100 datieren Urkunden aus Italien; ein
deutschsprachiges Dokument von 1321 enthält
Hinweise auf gebrannten Wein.
Ab dem 17. Jahrhundert machte sich Frankreich
einen Namen als das Land, in dem große
Mengen "Eau-de-vie-de-vin" hergestellt
wurden. Später wurde die Stadt Cognac
zum Inbegriff und ihr Name zur Gattungsbezeichnung.
Das Wort Weinbrand
geht auf Hugo Asbach zurück, der
seinen gebrannten Wein ab 1902 Cognac-Weinbrand
nannte.
Die Herstellung des Weinbrandes
entsprach im wesentlichen der des Cognacs.
Die geltenden Vorschriften wurden im Januar
1998 durch eine neue Verordnung ersetzt.
Seither unterscheidet man zwischen Weinbrand
und Deutschem Weinbrand. Während
letzterer den früheren Begriffsbestimmungen
entspricht, ist Weinbrand nun geringeren
Anforderungen unterworfen. Für beide
gilt, dass sie weder aus deutschen Weinen
noch aus in Deutschland hergestellten
Destillaten hergestellt werden müssen.
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