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  Der gebrannte Wein hat unter den Spirituosen Europas die älteste Geschichte. Um 1100 datieren Urkunden aus Italien; ein deutschsprachiges Dokument von 1321 enthält Hinweise auf gebrannten Wein.
Ab dem 17. Jahrhundert machte sich Frankreich einen Namen als das Land, in dem große Mengen "Eau-de-vie-de-vin" hergestellt wurden. Später wurde die Stadt Cognac zum Inbegriff und ihr Name zur Gattungsbezeichnung.

Das Wort Weinbrand geht auf Hugo Asbach zurück, der seinen gebrannten Wein ab 1902 Cognac-Weinbrand nannte.

Die Herstellung des Weinbrandes entsprach im wesentlichen der des Cognacs. Die geltenden Vorschriften wurden im Januar 1998 durch eine neue Verordnung ersetzt. Seither unterscheidet man zwischen Weinbrand und Deutschem Weinbrand. Während letzterer den früheren Begriffsbestimmungen entspricht, ist Weinbrand nun geringeren Anforderungen unterworfen. Für beide gilt, dass sie weder aus deutschen Weinen noch aus in Deutschland hergestellten Destillaten hergestellt werden müssen.